Legale 24h-Betreuung aus Osteuropa: Wichtige Kriterien
Angesichts des demografischen Wandels erhält der Einsatz osteuropäischer Pflegekräfte immer mehr an Bedeutung. Zahlreiche Angehörige sehen darin eine praktikable Lösung, um eine bezahlbare Betreuung zu gewährleisten. Allerdings bleibt die Frage: welche rechtlichen und qualitativen Anforderungen gelten und wie verhindert man unerwünschte Konsequenzen?
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung
Prinzipiell muss jede Pflegekraft aus der EU eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Staatsangehörige aus EU-Ländern dürfen sich in Deutschland aufhalten und arbeiten, nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrieren. Pflegekräfte aus Nicht-EU-Staaten benötigt ein Visum und eine entsprechende Erlaubnis.
If you have any queries with regards to in which and how to use Pflegevermittlung, you can contact us at the web-site.
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